Ziel: Rückübertragung der Rosenhofschule in Mühlhausen in städtisches Eigentum
Stand der Umsetzung: eingereicht zur Stadtratssitzung 12/2023
Mit Beschluss KT/BV/530/2023 vom 18.10.2024 hat der Kreistag Unstrut-Hainich entschieden, den Schulteil Rosenhof des Staatlichen Förderzentrums Pestalozzi zum Schuljahresende 2024/2025 aufzuheben. Weiterhin heißt es dort, dass ein Verkauf des Gebäudes nach Herstellung des Einvernehmens mit der Stadt Mühlhausen angestrebt wird.
Im Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 heißt es in diesem Zusammenhang in § 5 Absatz (2) wie folgt:
Bereitstellung von Grundstücken, Wertausgleich
(2) Der Schulträger ist auf Verlangen des früheren Eigentümers zur Rückübereignung verpflichtet, wenn nach Absatz 1 übereignete Grundstücke nicht mehr den Zwecken einer staatlichen Schule dienen oder die Gebietskörperschaft nach Absatz 1 Satz 1 selbst die Schulträgerschaft übernimmt. Aufwendungen, die der Schulträger während der Dauer seines Eigentums gemacht hat, ersetzt ihm im Fall der Rückübereignung der frühere Eigentümer, soweit die Aufwendungen den Wert des Eigentums zurzeit der Rückübereignung für den früheren Eigentümer noch erhöhen. Die Verpflichtung zur Rückübereignung ist durch eine Vormerkung im Grundbuch zu sichern.
Nach Beendigung des Schulbetriebs stellt sich die Frage, welches Schicksal dieses denkwürdige Gebäude ereilen wird. Es liegt am Rande eines Wohngebietes, in Sicht- und Rufweite eines Kindergartens, nahe am Zentrum und dennoch verkehrsgünstig. Es ist somit nicht nur ein Ort von historischer und emotionaler Bedeutung, sondern auch von praktischer Relevanz für das städtische Leben.
Ein Verkauf durch den Landkreis könnte dazu führen, dass dieses Gelände kommerziellen oder politischen Interessen geopfert wird, die vielleicht nicht im Einklang mit den Bedürfnissen und Wünschen der Bürger von Mühlhausen stehen. Wir riskieren, ein Stück unserer kollektiven Seele zu verlieren und einen Raum, der so zentral und zugänglich ist, zu entfremden.
Wenn die Rosenhofschule wieder in das Eigentum der Stadt Mühlhausen übergeht, bietet dies die Möglichkeit, sie in einen Ort zu verwandeln, der der Gemeinschaft dient. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie dieser Raum den Bürgern von Mühlhausen zugutekommen könnte. Durch die zentrale und verkehrsgünstige Lage könnten hier Angebote entstehen, die sowohl für Anwohner als auch für Besucher der Stadt leicht zugänglich sind.
Es geht hier nicht nur um ein Gebäude, sondern auch um ein Stück kommunikatives Gedächtnis unserer Heimatstadt. Jede Ecke dieses Gebäudes erzählt Geschichten von Kindern, die hier lernten, lachten, weinten und wuchsen. Es ist ein Ort, an dem Talente entdeckt, Träume verfolgt und Erinnerungen geschaffen wurden.
Es geht darum, einen Ort zu bewahren, der viele Erinnerungen und so viel Potenzial birgt.
Die Rückführung der Rosenhofschule in das Eigentum der Stadt wäre ein Zeichen des Respekts gegenüber unserer Geschichte und ein Bekenntnis zur Zukunft unserer Gemeinschaft.
Ich bitte die verantwortlichen Entscheidungsträger, die emotionalen Bindungen und die praktische Bedeutung dieses Ortes zu erkennen. Lasst uns diesen wertvollen Raum für die Menschen von Mühlhausen bewahren und ihn für kommende Generationen mit Leben füllen.
Lassen wir die Mühlhäuser über eine zukünftige Nutzung entscheiden.
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